Im Glossar findest du ein paar Fachausdrücke und Namen von Locations, die im Buch vorkommen:
Einnahmen
Für die Urheber von Musik (Songschreiber / Komponist) sind mehrere Einnahmequellen möglich: Verkauf von physischen Produkten (z.B. CD, Single) und Downloads; Ausstrahlung des Songs im Radio; Nicht aktives Streaming-Radio (z.B. TuneIn Radio); Verwendung in Radio- und TV-Werbung, Videospielen oder Filmen; On-Demand Streamingdienste (z.B. Spotify).
Gig
Anderes Wort für Konzert oder Auftritt einer Band.
Musikdemo
Eine Demoaufnahme ist eine Arbeitsprobe (eines oder mehrere Lieder), die von Songschreibern oder Musikverlagen erstellt wird. Damit soll das Interesse eines Produzenten oder einer Plattenfirma geweckt werden, der nach neuen Songs (für seine Kunden) sucht. Meistens werden die Demos nicht im professionellen Umfeld erstellt, sondern im Homerecording-Studio. Das Musikdemo soll mehrere Punkte aufzeigen: Ist ein Song für einen Künstler geeignet? Ist eine kommerzielle Vermarktung nach der professionellen Aufnahme im Studio möglich, bzw. lässt sich damit Geld verdienen.
Musikverlag
Musikverlage nehmen Songschreiber und Komponisten unter Vertrag von denen sie denken, dass sie grossartiges Songmaterial mit Hitpotenzial abliefern können. Die Musikverlage generieren ihre Einnahmen durch die Urheber- und Nutzungsrechte der Lieder, die zu ihrem Katalog zählen. Selbstverständlich erhält auch der Urheber (Songwriter/Komponist) seinen Teil des Kuchens. Die Rechte werden durch eine Urheberrechtsgesellschaft wie z.B. ASCAP, BMI, SESAC, GEMA oder Suisa verwaltet.
Songschreiber
Der Songschreiber (engl. Songwriter) verfasst den Text eines Liedes. Oft ist er zugleich auch der Komponist der Melodie. Songschreiber und Komponist sind nicht zwingend die Interpreten ihrer Lieder. In Nashville arbeiten viele Songschreiber/Komponisten hinter den Kulissen an ihren Songs, die dann von ihrem Musikverlag an Produzenten «gepitcht» werden.
Urheberrechtsgesellschaft
Organisationen wie z.B. ASCAP, BMI, SESAC, GEMA oder Suisa verwalten die Musikwerke, die ihnen von ihren Auftraggebern (z.B. Komponisten, Songschreiber, Verlage) anvertraut wurden. Sie ziehen in ihrem Auftrag die Urheberrechtsentschädigungen ein, wenn ihre Musik öffentlich genutzt wird. Anschliessend werden die Einnahmen nach einem Verteilungsschlüssel ausbezahlt.